Möchten Sie in der Innenstadt von Senftenberg, im Gebiet vom Bahnhof bis zum See, einen Laden eröffnen oder einen Leerstand mit einer kreativen Idee beleben? Dann sind Sie bei der Leerstandsbelebung genau richtig! Mit finanziellen Mitteln und fachlicher Beratung unterstützt die das Innenstadtmanagement im Rahmen der Leerstandsbelebung Menschen dabei, neue Nutzungen in die Innenstadt Senftenbergs zu bringen. Informieren Sie sich auf der folgenden Seite über den genauen Ablauf und die Fördermöglichkeiten und füllen Sie ganz einfach das Ideenformular am Ende der Seite aus!

Idee einreichen
Berichten Sie uns von Ihrer Idee indem sie unser Ideen-Formular ausfüllen. Machen Sie wenn möglich konkrete Angaben zu Ziel, Umsetzungsplan und Kosten. Dokumente wie Angebote, Kostenvoranschläge oder Bilder zur Idee können sie mit ihrer Idee hochladen. Das Formular finden sie am Ende der Seite oder direkt bei uns in der Mittendrin Anlaufstelle in der Bahnhofstraße 5 in Senftenberg.


Auswahlprozess
Wenn Sie das Ideen-Formular ausgefüllt haben, kommen wir auf Sie zu, um offene Fragen zu Ihrer Idee zu klären und uns über eine potenzielle Umsetzung abzustimmen. Gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadt wählt das Innenstadtmanagement dann die vielversprechendsten Anträge aus. Folgende Kriterien sind für die Entscheidung wichtig: Machbarkeit, Neuartigkeit, partizipativer Charakter. Bei einer Ablehnung werden gegebenenfalls Vorschläge gemacht, wie Ihre Idee überarbeitet werden kann.
Umsetzung ihrer Idee
Mit den ausgewählten Antragstellern und Antragstellerinnen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Ideen, die gefördert werden, können individuelle Förderung für die Ladenmieten der ersten Monate und eine Förderzuwendungen für Anschaffungen etc. von maximal 4.000€ erhalten. Außerdem erhalten sie Unterstützung bei der Umsetzung durch das Innenstadtmanagement und die Verwaltung der Stadt Senftenberg erhalten.


Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen die mit Ihrer Idee verknüpft sind und dem fristgerechtem Nachweis der Ausgaben. Die Ausgaben sind durch Vorlage von Rechnungskopien nachzuweisen.Kosten, die vor Abschluss der Fördervereinbarung entstanden sind, sind nur mit spzeiller Ausnahmegenehmigung erstattungsfähig. Der Nachweis muss spätestens am 31.06.2025 eingereicht werden.
Ideenbrief
Sie haben Ideen und ihr Interesse wurde geweckt? Dann nichts wie los! Füllen Sie unseren Ideenbrief direkt hier aus und senden Sie ihn an uns. Nach Eingang prüfen wir Ihre Idee und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Wenn Ihre Idee ausgewählt wird, lassen wir Sie mit der Umsetzung nicht allein. Wir unterstützen Sie bei allen weiteren Anforderungen und begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
